A.Allgemeiner Teil

  1. Vertragsparteien

1.1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen der Langguth GmbH, Große Ziegelohstraße 2 in 06636 Laucha/ Unstrut, vertreten durch den Geschäftsführer, Hr. Marc Langguth und dem Kunden und regeln alle mit der Erbringung von Leistungen in Zusammenhang stehenden Einzelheiten zwischen diesen Parteien.

1.2.

Kunde im Sinne dieser AGB ist, wer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder Kaufmann im Sinne von § 1 HGB oder eine juristische Person des Privatrechts bzw. öffentlichen Rechts ist.

  1. Vertragsgegenstand

2.1.

Vertragsgegenstand ist der Inhalt der jeweiligen Bestellbestätigung von Langguth GmbH mit den darin in Bezug genommenen Dokumenten, einschließlich der AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

2.2.

Von diesen AGB abweichende und/oder diesen entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob sie eine wesentliche Veränderung der Bestellbestätigung darstellen. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn Langguth GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

  1. Vertragsschluss

3.1.

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde eine Leistung über eine Langguth GmbH Webseite erwirbt. Der Kunde gibt durch Anklicken des Bestell-Buttons und Akzeptieren der AGB ein Angebot an Langguth GmbH zum Abschluss eines Vertrages ab. Daraufhin erhält der Kunde eine automatisierte E-Mail an die von ihm angegebene E-Mailadresse, mit welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird. In dieser E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Die Auftragsannahme erfolgt durch eine gesonderte E-Mail.

3.2.

Schließen die Parteien am Telefon einen Vertrag, so erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung per E-Mail inkl. der telefonisch vereinbarten Bestimmungen und Konditionen. Weiterer Erklärungen der Parteien bedarf es nicht.

3.3.

3.3.1.
Der Vertrag kommt auch zustande, wenn Langguth GmbH das mit der Unterschrift des Kunden versehene Langguth GmbH -Bestellformular per Post, per Fax, per E-Mail oder in anderer elektronischer Form zugeht oder Langguth GmbH das Zustandekommen auf der Grundlage des Bestellformulars anderweitig schriftlich bestätigt.

3.3.2.
Durch den Kunden inhaltlich veränderte Bestellformulare von Langguth GmbH gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch Langguth GmbH zustande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme des geänderten Vertragsangebots.

  1. Leistungsbeschreibung

4.1.

Die Leistungsbeschreibung der jeweils angebotenen Leistung ergibt sich aus Teil B dieser AGB.

4.2.

Der Vertrag berechtigt Langguth GmbH dazu, die Kundendaten und im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallende Daten für Trendanalysen und Übersichten zu nutzen und anonymisiert zu veröffentlichen. Langguth GmbH ist dabei verpflichtet, sich an die geltenden Datenschutzvorschriften zu halten.

4.3.

Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

  1. Vergütung der Leistung

5.1.

Die Vergütung, für die von Langguth GmbH zu erbringende Leistung, bestimmt sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Langguth GmbH Webseite veröffentlichten Preisen. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen USt.

5.2.

Preise für Leistungen, die nicht auf der Langguth GmbH Webseite veröffentlicht sind, unterliegen der individuellen Absprache zwischen Langguth GmbH und dem Kunden.

  1. Zahlungsvereinbarungen, Kostenregelung und Zurückbehaltungsrecht

6.1.

Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss, es sei denn es ist individualvertraglich etwas anderes vereinbart. Langguth GmbH behält sich das Recht vor, Vorleistungen des Kunden zu verlangen.

6.2.

Der Zahlungsanspruch wird 10 Tage nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie Kosten und Gebühren zur Feststellung und Durchsetzung des Zahlungsanspruchs berechnet. Darüber hinaus ist Langguth GmbH berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € (§ 288 (5) BGB) geltend zu machen.

6.3.

Langguth GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, Leistungen sowie Teile davon bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wird bei einer vereinbarten Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig; Das Zurückbehaltungsrecht aus Satz 1 gilt entsprechend.

6.4.

Eine Zahlung per Überweisung aus dem Ausland akzeptieren wir nur bei gleichzeitiger Übernahme aller anfallenden Bankgebühren seitens des Kunden.

6.5.

Zahlungen des Kunden werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet. Langguth GmbH kann seine zu erbringende Leistung bis zur Erbringung sämtlicher fälliger Zahlungen durch den Kunden verweigern.

6.6.

Wir behalten uns vor, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Rechnungen, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Zahlungserinnerungen, nur noch als Anhang in einer E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich hierfür eine aktuelle E-Mail-Adresse für den Versand zur Verfügung zu stellen und Langguth GmbH zeitnah über Änderungen der E-Mail-Adresse zu informieren.

  1. Grundlagen der Zusammenarbeit

7.1.

Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von der Langguth GmbH.

7.2.

Der Kunde verpflichtet sich, Langguth GmbH alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich und zweckmäßig sind. Darüberhinausgehende Mitwirkungspflichten des Kunden, ergeben sich aus Teil B dieser AGB entsprechend der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung.

7.3.

Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm auf den Webseiten von der Langguth GmbH veröffentlichten oder zur Veröffentlichung an Langguth GmbH übergebenen Inhalte, frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche Verwertungsrechte Dritter verfügt. Der Kunde wird Langguth GmbH durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen darf.

7.4.

Zur Weiterentwicklung unserer (Dienst-)Leistungen, insbesondere im Hinblick auf branchenspezifische Trends und die proaktive Reaktion auf Marktveränderungen, führt Langguth GmbH regelmäßig Tests durch. Dabei wird getestet, welche Darstellungsweisen, Produktänderungen oder Dienstleistungen von Nutzern und Kunden besser angenommen werden. In der Regel wird Langguth GmbH die Kunden nicht im Voraus über solche Tests informieren. Grundsätzlich hat der Kunde jedoch auch keinen Anspruch darauf, der Durchführung eines Tests zu widersprechen.

7.5.

Beide Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um einen störungsfreien Betrieb ihrer jeweiligen Internetplattformen und -systeme zu gewährleisten. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Internetplattformen und -systeme keine Betriebsunterbrechungen erfahren. Insbesondere kann es aufgrund von Wartungsarbeiten zu Störungen und Betriebsunterbrechungen kommen.

7.6.

Für Leistungen, die auf Webseiten veröffentlicht und/oder genutzt werden, die nicht von der Langguth GmbH betrieben werden, können zusätzliche Anforderungen und Beschränkungen neben diesen AGB, insbesondere neben den Bestimmungen aus Teil B dieser AGB gelten.

  1. Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte

8.1.

Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der vom Kunden genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten/Leistungsschutzrechten von der Langguth GmbH verbleiben uneingeschränkt bei Langguth GmbH.

8.2.

Sämtliche von Langguth GmbH veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von Langguth GmbH. Davon sind nur diejenigen von Langguth GmbH veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden, und von Langguth GmbH unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

8.3.

Langguth GmbH ist Hersteller und Urheber seiner Datenbanken im Sinne von § 87a (1), (2) UrhG und § 4 UrhG und ist Inhaber sämtlicher damit verbundener ausschließlicher Rechte.

  1. Bestimmungen zu API-Anbindungen

9.1.

Langguth GmbH hat verschiedene Schnittstellen-Programmierungen (nachfolgend „Langguth GmbH -API“ genannt) entwickelt, Langguth GmbH dem Kunden zum Zwecke der Verknüpfung und Kommunikation mit den Langguth GmbH Portalen zur Verfügung stellt. Eine API (Application Programming Interface) ist eine maschinenlesbare Verbindung zwischen dem Anbieter der API (Langguth GmbH) und dem Konsumenten der API (Kunde) zum Zwecke der Kommunikation. Langguth GmbH -API ermöglicht es dem Kunden mit Langguth GmbH im in Rahmen dieses Abschnitts festgesetzten Vorgaben zu kommunizieren.

9.2.

Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Applikationen mit den Langguth GmbH Portalen zu verbinden, die von Langguth GmbH im Voraus freigegeben worden sind. Eine Applikation umfasst alle Programme oder IT-Systeme des Kunden, die verbunden, erstellt und/oder angepasst werden sollen und die direkt für die Verbindung und/oder Kommunikation, mit der Langguth GmbH -API benötigt werden. Langguth GmbH wird die Applikation im Voraus überprüfen, um sicherzustellen, dass diese den technischen Anforderungen entspricht. Die Anforderungen wird Langguth GmbH dem Kunden zu Beginn der Implementierung mitteilen.

Der Kunde verpflichtet sich, seine Applikation sorgfältig und fortwährend dahingehend zu überprüfen, dass sie keine Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde und anderen schädlichen oder bösartige Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält oder diese über Langguth GmbH -API überträgt. Der Kunde verpflichtet sich dazu, keine DNS-Attacken auszuführen DNS-Attacken sind insbesondere DoS, DDoS, DNS Spoofing/DNS Cache Poisoning, Fast Flux, Reflected Attacks oder Reflective Amplification DoS.

Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Applikation im laufenden Betrieb nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird Langguth GmbH den Kunden umgehend benachrichtigen und ihn auffordern, den Fehler unverzüglich zu beheben, wobei sich die Frist für die Behebung nach der Schwere des Fehlers richtet. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, behält Langguth GmbH sich das Recht vor, den Zugang zur API bis zur Behebung des Fehlers zu sperren.

9.3.

Der Kunde unternimmt für sich wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um seine Systeme funktionsfähig zur Kommunikation über Langguth GmbH -API zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, keine redundanten Anfragen (Redundant Queries) an Langguth GmbH -API zu kodieren oder zu senden. Redundante Anfragen werden als DDoS-ähnliche Angriffe eingestuft und zur vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung der Langguth GmbH -API führen, oder, bei wiederholten oder erheblichen Beeinträchtigungen der Internetplattform, zur Beendigung des Vertrages. Die Internetplattform umfasst die Gesamtheit aller software- und hardwareähnlichen Systeme, die verwendet werden, um die Leistung der Langguth GmbH Portale zu ermöglichen. Erheblich ist eine Beeinträchtigung dann, wenn sie zu Datenverlusten oder Unterbrechungen des Betriebs der Internetplattform führt.

9.4.

Langguth GmbH gewährt dem Kunden ein zeitlich und räumlich begrenztes, nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Langguth GmbH -API für die Entwicklung, die Überprüfung, den Support und den Betrieb der Applikation, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs der Langguth GmbH Portale und der Dauer der Vereinbarung. Dem Kunden ist es nicht gestattet zu versuchen, die gesamte oder einen Teil der Software in einer für den Menschen wahrnehmbaren Form durch Dekompilierung, Disassemblierung, Zurückentwicklung (Reverse Engineering) oder anderweitig, verfügbar zu machen.

9.5.

Entwickler-Anmeldeinformationen (insbesondere Passwörter, Schlüssel und Client-IDs) sind für den Kunden bestimmt und identifizieren dessen Langguth GmbH API-Verlinkung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um Dritte davon abzuhalten, diese Zugangsdaten zu verwenden. Entwickler-Anmeldeinformationen dürfen nicht in Open-Source-Projekte eingebettet werden.

Der Kunde erhält einen sogenannten Konsumenten Schlüssel, eine Zeichenfolge, die den Kunden zur Arbeit mit und an der Langguth GmbH-API identifiziert und autorisiert. Der Kunde darf den Konsumenten Schlüssel nicht an Dritte weitergeben und muss angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugang zum Konsumenten Schlüssel erhalten. Der Kunde haftet für alle Vorgänge, die mit seinem Konsumenten Schlüssel durchgeführt werden.

9.6.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Applikationen und Systeme, gegen Angriffe von außen und technischen Störungen nach allen allgemein anerkannten Regeln der Technik zu sichern und zu schützen, um Übergriffe auf und Schäden Langguth GmbH Internetplattform auszuschließen. Im Falle eines externen Angriffs oder technischen Ausfalls, der die Daten oder Systeme von Langguth GmbH schädigen kann, hat der Kunde Langguth GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 36 Stunden, schriftlich (E-Mail ausreichend) zu informieren und alle dem Kunden möglichen und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Daten und Systeme von Langguth GmbH vor Schäden zu bewahren. Beeinträchtigungen können zur vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung der Langguth GmbH -API führen, oder, bei wiederholten oder erheblichen Beeinträchtigungen der Internetplattform, zur Beendigung des Vertrages. Die Internetplattform umfasst die Gesamtheit aller Software- und Hardwareähnlichen Systeme, die verwendet werden, um die Leistung der Langguth GmbH Portale zu ermöglichen. Erheblich ist eine Beeinträchtigung dann, wenn sie zu Datenverlusten oder Unterbrechungen des Betriebs der Internetplattform führt.

9.7.

Nach Beendigung der Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Langguth GmbH werden alle API-Verbindungen mit den Langguth GmbH Portalen innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden getrennt.

  1. Gewährleistung und Verjährung

10.1.

Grundlage für die Leistungserbringung sind ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungsmerkmale und der Leistungsumfang. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber Langguth GmbH anzuzeigen. Unterlässt er dies, gelten die Leistungen als mangelfrei erbracht.

10.2.

Langguth GmbH wird zunächst durch Nachbesserung versuchen ihrer Nacherfüllungspflicht nachzukommen. Erst wenn diese zweimalig fehlschlägt, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder von seinem Minderungsrecht Gebrauch machen.

10.3.

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erstrecken sich nicht auf Mängel, die in einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bestehen oder in einer nur unerheblichen Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit.

10.4.

Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Kunde Kenntnis von dem Mangel erlangt oder im Falle von grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

  1. Haftung

11.1.

Die Langguth GmbH haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11.2.

In sonstigen Fällen haftet die Langguth GmbH nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Teil A Ziffer 11.3. – ausgeschlossen.

11.3.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

11.4.

Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn Langguth GmbH diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

11.5.

Werden von Dritten Ansprüche („Schutzrechtsanspruch“) gegen den Kunden wegen der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen durch eine Leistung von Langguth GmbH („Schutzrechtsverletzung“) erhoben, stellt Langguth GmbH den Kunden von allen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Forderungen frei, die ihm durch rechtskräftige Urteile zuständiger Gerichte oder von Langguth GmbH durch schriftliche Vergleiche entstehen, vorausgesetzt, dass (i) die Ursache für die Schutzrechtsverletzung nicht vom Kunden gesetzt wurde, beispielsweise im Fall der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte nach Teil B., Ziffer 1.3.2., (ii) der Kunde Langguth GmbH schriftlich innerhalb von höchstens zwanzig (20) Arbeitstagen nach erstmaliger Anspruchsstellung unterrichtet, (iii) Langguth GmbH die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen den Schutzrechtsanspruch behält und (iv) der Kunde angemessene Unterstützung und alle Informationen zur Verfügung stellt, damit Langguth GmbH Verpflichtungen hiernach wahrnehmen kann. Vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Maßnahmen oder Erklärungen, denen Langguth GmbH nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und nicht, soweit der Kunde Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem ihm Änderungen mitgeteilt wurden, die eine Verletzung verhindert hätten. Wird eine Schutzrechtsverletzung durch ein zuständiges Gericht festgestellt oder von Langguth GmbH für möglich gehalten, kann Langguth GmbH nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder (ii) dem Kunden ein Nutzungsrecht an dem Schutzrecht verschaffen oder (iii) wenn Maßnahmen nach (i) oder (ii) nicht möglich oder nicht zumutbar sind, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.

  1. Geheimhaltung und Schutz von Personendaten

12.1.

Die Langguth GmbH verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, Langguth GmbH von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von der Langguth GmbH auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.

12.2.

Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, Langguth GmbH unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist Langguth GmbH berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.

12.3.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die sie mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag sowie im Rahmen seiner Durchführung erhalten haben und die technischer, finanzieller oder sonst geschäftlicher oder vertraulicher Natur sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Keine Dritten sind mit Langguth GmbH im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen.

12.4.

Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die offenkundig sind oder die der Partei schon bekannt waren, oder die die Partei in gesetzlich zulässiger Weise von dritter Seite erhalten oder ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtungen selbst entwickelt hat. Die Nachweispflicht obliegt derjenigen Partei, die sich hierauf beruft.

12.5.

Diese Verpflichtungen zur umfassenden Geheimhaltung bleiben auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrags bestehen.

12.6.

Langguth GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze, -Richtlinien und sonstigen Vorschriften zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.

12.7.

Langguth GmbH gewährleistet darüber hinaus, dass alle Mitarbeiter*innen von der Langguth GmbH auf das Datengeheimnis und die Wahrung besonderer Vertraulichkeit gemäß anwendbarer Datenschutz-, Telekommunikations- und sonstiger einschlägiger Gesetze verpflichtet wurden.

 

  1. Abmahnung, gerichtliche Entscheidung

Ist der Kunde wegen einer Veröffentlichung bzw. deren Inhalt auf den Webseiten von der Langguth GmbH abgemahnt worden, hat der Kunde bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellter oder selbst veröffentlichter Inhalte abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so ist der Kunde verpflichtet, Langguth GmbH unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet Langguth GmbH nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, der Langguth GmbH von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und der Langguth GmbH den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

  1. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag tritt mit Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft, es sei denn, es ist abweichendes vereinbart. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit, es sei denn, produktspezifisch ergibt sich etwas anderes aus Teil B dieser AGB.

  1. Schlussbestimmungen

15.1.

Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts sowie dessen Rechtswahlklauseln oder Kollisionsnormen.

15.2.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, Deutschland.

  1. Besonderer Teil
  2. Stellenanzeigen und Nutzung der Plattform

1.1.

1.1.1.
Langguth GmbH stellt dem Kunden Anzeigenplätze für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf den Webseiten von Langguth GmbH zur Verfügung. Die Stellenanzeigen („Anzeigen“) werden im Namen des Kunden im Internet veröffentlicht.

1.1.2.
Neben Stellenanzeigen hält die Langguth GmbH auch andere berufs- und karrierebezogene Leistungen und Informationen für Nutzer*innen und Kunden auf den Webseiten bereit. Unter Berücksichtigung der Interessen von Nutzer*innen und Kunden ist die empfängerfreundliche Aufbereitung und Präsentation der Informationen durch die Langguth GmbH essenziell, um die Nutzbarkeit der Webseiten zu gewährleisten. Die Langguth GmbH behält sich deshalb vor, die Darstellung der Webseiten zu jeder Zeit und nach eigenem Ermessen anzupassen sowie Dienstleistungen einzustellen oder zu erweitern, soweit diese nicht vertraglich zugesicherten wurden.

1.1.3.
Die Langguth GmbH integriert bei den Stellenanzeigen einen Button, der mit „Job einstellen“ oder ähnlich beschriftet ist. Über diese Verlinkung können Kandidat*innen mittels des dort hinterlegten Bewerbungsformulars, ihre Kontaktdaten eintragen, sowie Lebenslauf und weitere Bewerbungsunterlagen hochladen. Je nach Auswahl des Kunden kann dieser Button entweder a) auf eine vom Kunden benannte Webseite oder b) auf ein von Langguth GmbH auf ihren Plattformen betriebenes und standardisiertes Bewerbungsformular verlinken. Die im Bewerbungsformular abgefragten Daten werden durch Absenden der Bewerbung an den Langguth GmbH -Account des Kunden („Kundencenter“) übermittelt und können darüber vom Kunden entgegengenommen werden.

Die Langguth GmbH hat in diesem Fall nur dann Zugriff auf die Bewerbungsdaten der Kandidat*innen, wenn die Bewerbung durch bei Langguth GmbH registrierte Kandidat*innen erfolgt ist. Die Kenntnis über eine Bewerbung ergibt sich für Langguth GmbH dann aus dem Nutzerprofil der registrierte Kandidat*innen. In diesem Fall liegt die Verantwortlichkeit über die Datenverarbeitung bei jeder Partei für sich.

1.1.3.1.
Soweit die Übertragung von Statusinformationen durch den Kunden an die Langguth GmbH technisch eingerichtet und möglich ist, wird der Kunde Langguth GmbH Informationen zum Bewerbungsstatus der Kandidat*innen übermitteln. Der Kunde stellt Langguth GmbH nur die Statusinformationen solcher Kandidat*innen zur Verfügung, die sich beim Kunden über der Langguth GmbH Plattform beworben haben und die bei Langguth GmbH mit einem Nutzerkonto registriert sind. Statusinformationen sind Informationen zum Bewerbungsstatus von Kandidat*innen beim Kunden. Dies beinhaltet z.B. den Erhalt der Bewerbung, das Öffnen der Bewerbung oder die Ablehnung von Kandidat*innen. Langguth GmbH stellt sicher, dass eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Übertragung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten von Kandidat*innen vorliegt. Für die Verarbeitung von Statusinformationen agieren der Kunde und Langguth GmbH als gemeinsame Verantwortliche, sodass für diese Verarbeitung Teil D dieser AGB gilt. Soweit das Interesse des Kunden überwiegt, dass gewisse Statusinformationen, wie etwa die Ablehnung von Kandidat*innen, den Kandidat*innen nicht angezeigt werden, wird Langguth GmbH diese Information der Kandidat*innen nicht anzeigen. Langguth GmbH bleibt es unbenommen, eine anonymisierte Nutzung der Daten zur statistischen Auswertung vorzunehmen.

1.1.4.
Langguth GmbH übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben. Eine Löschung nach Vertragsende erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.

1.1.5.
Stellenanzeigen werden je nach der vom Kunden gewählten Produktkategorie, abrufbar auf https://personalvermittlung-headhunter.de/de/jobs/, für den jeweils individualvertraglich vereinbarten Zeitraum („Schaltungsdauer“) auf der Website geschaltet. Solange die Anzeigen innerhalb der Vertragslaufzeit geschaltet werden, werden sie für den vollen Zeitraum von 30 Tagen veröffentlicht. Nach Ablauf der Schaltungsdauer kann eine Stellenanzeige um jeweils 30 Tage verlängert werden, soweit dies innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt. Der Kunde kann die Verlängerung über die Verlängerung seines gekauften Paketes erwirken. Der Kund kann Änderungen im Kundencenter selbst vornehmen. Die Verlängerung der Veröffentlichung einer Stellenanzeige gilt als erneute kostenpflichtige Schaltung auf Grundlage des zwischen Langguth GmbH und dem Kunden bestehenden Vertrags.

1.1.6.
Stellenanzeigen können von registrierten Nutzer*innen in deren Account für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gespeichert werden und können deshalb auch über die Schaltungsdauer nach Teil A Ziffer 1.1.5. hinaus für registrierte Nutzer*innen sichtbar sein.

1.1.7.
Die Schaltung der Stellenanzeige kann nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgen. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf Nutzung der Anzeigenplätze, die innerhalb der Vertragslaufzeit nicht genutzt wurden. Die Anzahl der vereinbarten Stellenanzeigen kann nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf die Nutzung der Anzeigenplätze, die innerhalb der Vertragslaufzeit nicht genutzt wurden.

1.2.

1.2.1.
Für die Erstellung von Stellenanzeigen, sind die Qualitätsstandards von Langguth GmbH durch den Kunden einzuhalten. Diese beinhalten insbesondere die Zurverfügungstellung des Stellentitels und der Stellenbeschreibung sowie das Logo vom Unternehmen des Kunden entsprechend der Qualitätsstandards und weiteren Anforderungen.

1.2.2.
Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbs-, datenschutzrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten, zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Kunde ist insbesondere allein für die Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich, die seine angelieferten Inhalte betreffen. Der Kunde gewährleistet ferner, dass der Inhalt der Anzeigen weder gegen ein gesetzliches Verbot, noch gegen Rechte Dritter verstößt.

 

1.2.3.
Der Kunde hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den von Langguth GmbH angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.

1.3.

1.3.1.
Langguth GmbH behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder im Hinblick auf bereits veröffentlichte Stellenanzeigen, diese wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, gegen die guten Sitten oder gegen die AGB von Langguth GmbH verstoßen. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Langguth GmbH ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Kunden verpflichtet. Langguth GmbH behält sich vor, entfernte oder nicht ausgeführte Aufträge zu (wieder-)veröffentlichen, soweit der Kunde die Ursache behoben hat, Langguth GmbH zur Geltendmachung seiner Ablehnungsbefugnis erwogen hat. Soweit Langguth GmbH wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde Langguth GmbH auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

1.3.2.
Eine Ablehnungsbefugnis besteht insbesondere auch, wenn folgende Anforderungen durch den Kunden nicht eingehalten werden:

1.3.2.1.
Wird eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, so muss diese deutlich als solche im Text bezeichnet sein.

1.3.2.2.
Die auf der Website geschaltete Stellenanzeige muss für Kandidat*innen zugänglich und verfügbar sein, damit diese sie ansehen und sich bewerben können. Sollte Langguth GmbH Kenntnis davon erlangen, dass eine Stellenanzeige nicht mehr existiert oder für Kandidat*innen nicht zugänglich ist, behält sich Langguth GmbH das Recht vor, die Stellenanzeige ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden aus der Jobbörse zu entfernen. Dies gilt auch dann, wenn die Stellenanzeige innerhalb der im Auftragsformular des Kunden vereinbarten Laufzeit nicht mehr existiert. Sind von Kandidat*innen Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen (einschließlich Teilnahme an Schulungen und Reisekosten) zu erbringen, so muss dies deutlich im Text herausgestellt werden. Gleiches gilt, wenn die erfolgreiche Werbung von neuen Mitgliedern für ein in sich geschlossenem System verprovisioniert wird.

1.3.2.3.
Die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften ist unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben (§ 16 UWG).

1.3.2.4.
Webseiten, die die Langguth GmbH zur Verlinkung benannt oder zugesendet werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.

1.3.2.5.
Zulässige Links sind nur als sogenannte „no follow“ Links zulässig, das heißt, sie sind so einzustellen, dass sie von Suchmaschinen nicht zur Berechnung der Linkpopularität herangezogen werden sollen.

1.3.2.6.
Sämtliche Inhalte einer Anzeige müssen für Nutzer*innen direkt sichtbar sein. Soweit sie nicht explizit von Langguth GmbH als Teil besonderer Anzeigenprodukte angeboten werden, sind eigene Tracking Codes des Kunden und interaktive Elemente, die bspw. durch Klicks oder Mouse Over steuerbar sind, unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Links auf andere Seiten und E-Mail-Adressen, die den Anforderungen dieser Ziffer im Übrigen genügen. In jedem Fall müssen Links so gestaltet sein, dass erkennbar ist, wenn sie auf externe Seiten verlinken.

1.3.2.7.
Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen eingehalten werden.

1.3.2.8.
Auch wenn die vorstehenden Anforderungen eingehalten sind, dürfen neben den auf die Position oder Tätigkeit bezogenen Inhalte keine der Stellensuche sachfremden Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise Gewinnspiele, Veranstaltungen ohne Karrierebezug, reine Werbeaktionen etc.

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so gelten die Inhalte als unzulässige Inhalte mit Folgen aus Teil B., Ziffer 1.3.1.

1.3.3.
Langguth GmbH übermittelt Nachrichten des Kunden an den Bewerber nur als Bote. Der Kunde garantiert, dass er Langguth GmbH sämtliche gesetzlich erforderlichen Nachrichten zur Übermittlung an Bewerber bereitstellen wird und, dass die bereit gestellten Nachrichten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Begründungspflicht gegenüber Kandidat*innen mit Behinderungen nach § 81 SGB IX hingewiesen. Im Fall von rechtswidrig unterbliebenen oder rechtswidrigen Nachrichten des Kunden an Kandidat*innen, stellt der Kunde Langguth GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei und Langguth GmbH behält sich vor, die Kontaktdaten des Kunden gegenüber betroffenen Kandidat*innen offenzulegen.

1.3.4.
Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für Stellenanzeigen bestehen können. Diese sind einzuhalten. Der Kunde ist eigenständig verpflichtet sich über etwaige Besonderheiten und Einschränkungen zu informieren.

1.3.5.
Langguth GmbH ist bemüht, den Rücklauf auf Stellenanzeigen des Kunden stetig zu optimieren sowie die Quantität und Qualität der abrufbaren Gesuche zu erhöhen. Hierzu gehört auch:

1.3.5.1.
Das Eingehen von Kooperationen in allen Medien (einschließlich Online, Offline, TV, Mobil und Bewegbildprodukte sowie neue Nutzungsarten). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Leistungselemente online und/oder offline in Print, Ton oder Bild von Langguth GmbH veröffentlicht werden dürfen, einschließlich in Print- oder Online Medien von Kooperationspartnern. Bei allen Kooperationen wird seitens Langguth GmbH auf Image und Qualität des Kooperationspartners geachtet;

1.3.5.2.
Die Sicherstellung einer nutzerfreundlichen Lesbarkeit auf allen Endgeräten durch die Optimierung der Darstellung der Anzeige.

1.3.5.3.
Langguth GmbH behält sich zu jeder Zeit vor, die Kategorisierung, Rubrizieren oder Darstellungsweise von Stellenanzeigen nach eigenem Ermessen anzupassen oder zu ändern. Der Kunde hat kein Recht auf Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen in einer bestimmten, von ihm ausgewählten Kategorie, Rubrik oder Darstellungsweise.

1.3.6.
Um die Anzeigenqualität geräteübergreifend zu verbessern, behält sich die Langguth GmbH das Recht vor, das Anzeigenlayout entsprechend umzuwandeln.

1.3.7.
Eine Stellenanzeige auf https://personalvermittlung-headhunter.de/de kann zusammen mit einer Gehaltsprognose ausgespielt werden. Hierbei kann der Kunde eigenständig eine Gehaltsspanne für seine auf der Website von Langguth GmbH geschaltete Stellenanzeige angeben. Alternativ behält sich Langguth GmbH das Recht vor, eigenständig eine Gehaltsprognose in Bezug auf die vom Kunden geschaltete Stellenanzeige anzugeben. Die Gehaltsprognose wird im Zusammenhang mit der Stellenanzeige mit dem Zusatz „powered by Langguth GmbH“ veröffentlicht.

1.3.7.1.
Der Kunde hat die Möglichkeit, bei der Anzeigenerstellung das für die Stelle prognostizierte Gehalt im Kundencenter einzusehen und anzupassen, indem der Kunde das Gehaltsprognose-Widget auf der rechten Seite innerhalb des Editors öffnet. Hierbei ist ein jährlicher Bruttominimal und – Maximalsumme in Euro von dem Kunden festzulegen. Bei der Gehaltsprognose handelt es sich nicht um einen absoluten Wert in Euro, sondern lediglich um eine Gehaltsspanne.

1.3.7.2.
Die jeweilige von der Langguth GmbH ausgespielte Gehaltsprognose basiert auf einer von Langguth GmbH durchgeführten Datenanalyse von anonymisiert erhobenen Datensätzen. Dabei handelt es sich um die Auswertung solcher Gehaltsdaten, Langguth GmbH im Rahmen von jährlichen Gehaltsreports, sonstigen regelmäßigen Umfragen, über das Gehaltsplaner-Tool oder über die Angaben einer Gehaltsprognose durch ein Unternehmen nach Teil B Ziffer 1.3.7.1. erhalten hat. Anhand eines von Langguth GmbH erstellten Prognosemodells wird für die relevante Stellenanzeige unter Zugrundelegung der zuvor genannten Datenanalyse eine Gehaltsprognose erstellt und für Kandidat*innen, welche bei Langguth GmbH angemeldet und eingeloggt sind, bei Sichtung der Stellenanzeige ausgespielt. Das Ergebnis der Vorhersage beruht auf der Auswertung insbesondere folgender Berechnungsmerkmale:

  • Gehaltsdaten (bspw. Job-Titel, Standort, Gehalt)
  • Branche
  • Unternehmensgröße
  • Jobspezifische Faktoren (bspw. Berufserfahrung, Grad der Führungsverantwortung, Qualifikationen etc.)

1.3.7.3.
Entscheidet sich der Kunde dafür selbst eine Gehaltsspanne im Editor für die betreffende Stellenanzeige anzugeben, so müssen die angegebenen Werte der Wahrheit entsprechen. Langguth GmbH behält sich vor, eine vom Kunden angegebene Gehaltsspanne nicht in der Anzeige auszuspielen oder anzupassen, sofern die berechtigte Vermutung besteht, dass die Werte nicht der Wahrheit entsprechen oder die Werte missbräuchlich angegeben worden sind.

1.3.8.
Zur Weiterentwicklung unserer (Dienst-)Leistungen, insbesondere im Hinblick auf branchenspezifische Trends und die proaktive Reaktion auf Marktveränderungen, führt Langguth GmbH regelmäßig A/B-Tests durch. Dabei wird getestet, welche Darstellungsweisen, Produktänderungen oder Dienstleistungen von Nutzern und Kunden besser angenommen werden. In der Regel wird Langguth GmbH die Kunden nicht im Voraus über solche Tests informieren. Grundsätzlich hat der Kunde jedoch auch keinen Anspruch darauf, der Durchführung eines Tests zu widersprechen.

1.3.9.
Dem Kunden ist bekannt, dass im Internet veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen wie Google und anderen durchsucht werden und diese Suchmaschinen die veröffentlichten Inhalte bei sich archivieren. Langguth GmbH wird in den Metadaten der Anzeigen festlegen, dass die Anzeigen nicht archiviert werden sollen. Wird dennoch eine Anzeige von einer Suchmaschine archiviert, ist Langguth GmbH nicht dafür verantwortlich. Forderungen auf Löschung der archivierten Daten sind an den Betreiber der jeweiligen Suchmaschine zu richten.

1.3.10.
Wir weisen darauf hin, dass Langguth GmbH nicht genehmigte Veröffentlichungen von Stellenanzeigen seitens Dritter nicht verhindern kann. Langguth GmbH ist jedoch bemüht, derartige Veröffentlichungen innerhalb der rechtlichen und technischen Möglichkeiten, auch im Namen des Kunden, zu unterbinden.

1.3.11.
Der Kunde überträgt Langguth GmbH alle Eigentumsrechte an Datenbanken, die er im Zusammenhang mit Mehrfachanzeigen an Langguth GmbH zur Veröffentlichung übergeben hat. Insbesondere erhält Langguth GmbH das alleinige Recht, das wirtschaftliche Eigentum an seiner Stellenanzeigendatenbank gegenüber Dritten geltend zu machen.

1.3.12.
Ein Angebot von Langguth GmbH zu einem niedrigeren Preis als in der Preisliste angegeben, ist nur unter den konkreten Konditionen und für den konkreten Kunden gültig. Nicht möglich ist es, einen Dritten anstelle des Kunden als Vertragspartner auftreten zu lassen, z. B. eine Agentur.

1.3.13.
Sofern sich einzelne Leistungselemente auf einen Performance Vergleich beziehen, sind Durchschnittswerte maßgeblich. Die Kennzahl wird ermittelt, indem der Durchschnitt einer signifikanten Anzahl von Produkten ohne das betreffende Leistungselement ins Verhältnis zu solchen mit dem betreffenden Leistungselement gesetzt wird.

1.4 Chiffreanzeigen

Langguth GmbH bietet die Veröffentlichung der Stellenanzeige als sogenannte Chiffreanzeigen an. Bei einer Chiffreanzeige wird der Verfasser der Anzeige – der Kunde – nicht genannt. Die Anforderungen und Pflichten dieses Abschnitts gelten entsprechend.

 

 

  1. Unternehmen

2.1.

Im Unternehmen wird ein Unternehmensprofil des Kunden veröffentlicht. Hierzu stellt Langguth GmbH Eingabefelder zur Verfügung, die das Unternehmen selbst ausfüllen kann. Verlinkungen auf Webseiten und Inhalte von Wettbewerbern oder Verwendung von Wettbewerberinhalten von Langguth GmbH, sind nicht zulässig, soweit nicht der Kunde selbst Wettbewerber von Langguth GmbH ist und auf seine eigenen Webinhalte verlinkt.

2.2.

Legt der Kunde ein Unternehmen an, behält Langguth GmbH sich vor, die Eingabefelder mit öffentlich zugänglichen Unternehmensangaben selbst zu füllen, sofern das Unternehmen dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

2.3.

Das Unternehmen kann auch über die Schaltungsdauer einer Stellenanzeige hinaus auf den Webseiten von Langguth GmbH sichtbar sein.

3.1.

3.1.1.
Langguth GmbH unterhält im Internet Datenbanken mit Lebensläufen von Kandidat*innen. Kandidat*innen können darin ihre Profile bzw. Lebensläufe hinterlegen. Mit Freischaltung veröffentlichen Kandidat*innen diese in der Langguth GmbH Datenbank entweder in einer Form, in der nur bestimmte Daten offengelegt werden („teilweise aktives Profil“), oder so, dass sämtliche Daten seines Profils unmittelbar in der Datenbank offen einsehbar sind („offenes Profil“). Der Kunde, der einen Zugang zur Bewerberdatenbank bucht, kann dort offene Profile mit den persönlichen Daten unmittelbar einsehen und eine Nachricht sowie bei teilweise aktiven Profilen eine Kontaktanfrage eingeben, Langguth GmbH dann Kandidat*innen per E-Mail übermittelt.

3.1.2
Weiterhin kann der Kunde als kostenlose Zusatzleistung zu Kandidat*innen, deren Profile er einsehen kann, Kommentare in seinem Account speichern. Diese Kommentare speichert und verarbeitet Langguth GmbH im Auftrag des Kunden im Sinne des Art. 28 DSGVO. Es gelten hierfür die Bedingungen zur Auftragsverarbeitung in Teil C. dieser AGB. Klarstellend wird festgehalten, dass die übrigen Leistungen im Rahmen der DirectSearch Database nicht als Auftragsverarbeitung erfolgen, hier stellt Langguth GmbH lediglich die von Kandidat*innen bei Langguth GmbH gespeicherten Inhalte bereit und bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Soweit der Kunde diese Daten nutzt, wird er gegebenenfalls weiterer Verantwortlicher.

3.1.3.
Der Zugang zur Bewerberdatenbank ist höchstpersönlich und dem Kunden ausschließlich zum eigenen Gebrauch gestattet. Der Zugang zur Bewerberdatenbank und die eingesehenen Profile dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Zugriffe zum Zweck der Kundenabwerbung sind unzulässig. Kein Kunde darf Hyperlinks („deep links“) von seiner Internetseite auf die Bewerberdatenbank von Langguth GmbH einrichten. Langguth GmbH behält sich das Recht vor, jegliche Verletzung dieser Bestimmung unverzüglich und ohne vorherige Warnung gerichtlich zu verfolgen.

3.1.4.
Löschen Kandidat*innen ihren Lebenslauf oder schalten ihn nicht sichtbar, so wird er automatisch aus der DirectSearch Database gelöscht und ein Zugriff ist nicht mehr möglich, der jeweilige nach Teil B Ziffer 8.1.2 gespeicherte Kommentar ist dann ebenfalls nicht mehr verfügbar.

3.1.5.
Die Bewerberdatenbank darf nicht zur Suche nach Kandidat*innen unter Verwendung von Suchkriterien genutzt werden, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen.

4.2.

4.2.1.
Der Kunde hat in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften, Gesetzen zum Schutze Dritter und den guten Sitten zu handeln.

4.2.2.
Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere persönliche Daten von Kandidat*innen nicht weiterzugeben, soweit dies nicht zur Besetzung einer konkret freien Stelle erforderlich ist, diese vertraulich zu behandeln und sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Daten von Kandidat*innen dürfen nur im Zusammenhang mit der Besetzung einer konkret freien Stelle verarbeitet und die Kandidat*innen nur zu diesem Zweck kontaktiert werden. Langguth GmbH geht davon aus, dass eine Speicherung für maximal 12 Monate, auch unter Berücksichtigung eventueller Abwehr von AGG-Ansprüchen erforderlich ist, so dass der Kunde sich verpflichtet, jegliche bei sich gespeicherte und von Langguth GmbH erhaltene Daten der betroffenen Personen spätestens 12 Monate nach Zugriff auf die Daten zu löschen. Langguth GmbH behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Kunden zu blockieren.

4.2.3.
Sollte Langguth GmbH von Kandidat*innen aufgefordert werden, ihre personenbezogene Daten zu löschen, und setzt Langguth GmbH den Kunden hiervon in Kenntnis, so hat dieser alle Kopien, Dateien oder Daten, die zu bestimmten Kandidat*innen gehören, unverzüglich zu löschen, es sei denn der Kunde hat ein Recht, diese Daten zu behalten.

4.2.4.
Die Angaben der Kandidat*innen werden ausschließlich von den Kandidat*innen selbst vorgenommen, sodass Langguth GmbH deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. Ebenso wenig gewährleistet Langguth GmbH eine bestimmte Anzahl von Antworten oder Bewerbungen auf Stellenanzeigen.

4.2.5.
Dem Kunden ist bewusst, dass für den Datentransfer aus dem Geltungsbereich der Europäischen Union oder des EWR hinaus besondere Regeln gelten. Der Kunde wird daher personenbezogene Daten nur unter den Voraussetzungen der Artt. 44-49 DSGVO in Drittstaaten übermitteln.

4.2.6.
Der Kunde stellt Langguth GmbH von allen Verlusten, Kosten, Forderungen, Schadensersatzleistungen und andere Aufwendungen frei, Langguth GmbH aufgrund einer Nichteinhaltung der Pflichten des Kunden entstehen.

  1. Langguth GmbH Dashboard

5.1.

Langguth GmbH erteilt dem Kunden das nicht-ausschließliche und nicht-übertragbare, auf den Vertragszeitraum befristete Recht, zur Nutzung des Langguth GmbH -Kundencenters. Das Kundencenter ermöglicht dem Kunden, Anzeigen selbst zu erstellen und diese zu veröffentlichen.

5.2.

Zur Benutzererkennung erstellt sich der Kunde Zugangsdaten. Der Kunde kann das Passwort jederzeit ändern. Innerhalb seines generellen Zuständigkeitsbereiches trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass sowohl die Benutzerkennung als auch das Passwort nur von Personen benutzt werden können, die zum Zugriff auf das Langguth GmbH Kundencenter autorisiert sind. Dabei hat der Kunde auch eventuelle weitere Sicherheitskriterien, die ihm bekannt gegeben werden, zu beachten. Handelt eine Agentur für oder im Namen des Kunden, so gelten dieselben Bestimmungen.

5.3.

Wurden dem Kunden Bewerbungen in sein Kundencenter übermittelt, kann der Kunde diese dort einsehen und je nach Funktionalität, einen Status der Bewerbung festhalten und mit Kandidat*innen kommunizieren.

Bewerbungsdaten von Kandidat*innen werden in der Bewerberverwaltung von Langguth GmbH gelöscht, wenn Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind oder Kandidat*innen ihr Recht auf Vergessen werden, gemäß Artikel 17 DSGVO gegenüber Langguth GmbH geltend machen.

Die Leistung von Langguth GmbH bezüglich des Kundencenters und der Bewerberverwaltung umfasst nicht die dauerhafte Speicherung von Daten. Der Kunde ist für die Erstellung von Sicherungskopien dieser Daten selbst verantwortlich.

Hinsichtlich der Bewerberverwaltung und bei der Bearbeitung von Bewerbungen nichtregistrierter Kandidat*innen im Kundencenter verarbeitet Langguth GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne des Art. 28 DSGVO, es gelten hierfür die Bedingungen zur Auftragsverarbeitung aus Teil C. dieser AGB.

Hinsichtlich der Bewerberverwaltung und bei der Bearbeitung von Bewerbungen registrierter Kandidat*innen im Kundencenter verarbeitet Langguth GmbH personenbezogene Daten im Wege der gemeinsamen Verantwortlichkeit gemeinsam mit dem Kunden im Sinne des Art. 26 (1) DSGVO. Es gelten hierfür die Bedingungen über die gemeinsame Verantwortlichkeit in Teil D. dieser AGB.

5.4.

Im Zusammenhang mit der Bewerbung kann der Kunde über die Bewerberverwaltung auch auf Nutzerprofile von Kandidat*innen zugreifen. Diese Leistungen erfolgen nicht als Auftragsverarbeitung. Langguth GmbH stellt lediglich die von Kandidat*innen bei Langguth GmbH gespeicherten Inhalte bereit und bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher; soweit der Kunde diese Daten nutzt, wird er gegebenenfalls weiterer Verantwortlicher.

  1. Kundeninformationspflichten

6.1. Gemäß § 312i BGB, Art. 246c EGBGB erteilt Langguth GmbH die folgenden Informationen:

Der Kunde wird über die folgenden einzelnen technischen Schritte zum Vertrag für Anzeigenschaltung geführt:

  • Ausfüllen des Auftragsformulars einschließlich Anzeigenmuster
  • Bei der Stellenanzeige im Standardlayout kann auf bestimmten Seiten bis zur Auftragserteilung eine Anzeigenvorschau aufgerufen werden. Vor Abschluss der Bestellung kann die Bestellung per Klick auf den Button „Bestellung prüfen“ auf Eingabefehler geprüft werden. Berichtigungen sind möglich, indem zu den jeweils vorherigen Schritten per Klick auf den entsprechenden Button zurückgekehrt wird.
  • Lesen sowie akzeptieren der AGB durch den Kunden
  • Klick auf „Auftrag erteilen“ durch den Kunden
  • Elektronische Zugangsbestätigung des Auftrags durch Langguth GmbH (dies ist noch keine Auftragsbestätigung, sondern dient der Bestätigung des Auftragseingangs)
  • Auftragsbestätigung durch Langguth GmbH

Der Vertrag wurde damit gemäß Teil A Ziffer 3 dieser AGB geschlossen. Die Anzeige wird nun online gestellt.

Der Kunde wird über die folgenden einzelnen technischen Schritte zum Vertrag für den Bewerberdatenbankzugang geführt:

  • Ausfüllen des Kontaktdatenformulars
  • Lesen sowie akzeptieren der AGB durch den Kunden
  • Klick auf „Auftrag erteilen“ durch den Kunden
  • Elektronische Zugangsbestätigung des Auftrags durch Langguth GmbH (dies ist noch keine Auftragsbestätigung, sondern dient der Bestätigung des Auftragseingangs)
  • Auftragsbestätigung durch Langguth GmbH

Der Vertrag wurde damit gemäß Ziffer 3 aus Teil A dieser AGB geschlossen.

 

 

6.2.

Diese Geschäftsbedingungen (allgemeine Geschäftsbedingungen, produktbezogene Bedingungen für Anzeigen, produktbezogene Bedingungen für Bewerberdatenbank (DirectSearch Database), oder produktbezogene Bedingungen für Online- Eingabe) enthalten den kompletten Vertragstext sowohl zur Onlineschaltung einer Anzeige als auch zur Onlinebuchung des Zugangs zur Bewerberdatenbank. Der Preis für eine Online-Eingabe ergibt sich aus der Preisliste, die zum Zeitpunkt der Erstellung des dem Kunden von Langguth GmbH unterbreiteten Vertragsangebots unter http://www.my-job.work / veröffentlicht gewesen ist. Die Rechtsbeziehungen, die sich aus dem (kostenfreien) Besuch der Langguth GmbH Webseite ergeben, sind in unseren Nutzungsbedingungen näher erläutert und definiert. Nach dem Vertragsschluss speichern wir die Eingaben des Kunden bei der Online-Eingabe. Diese Eingaben sind für den Kunden nach Vertragsschluss nicht zugänglich. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass wir jeweils nur die aktuellen AGB und Preislisten online veröffentlichen und dem Kunden daher die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB und Preislisten bei einer späteren Aktualisierung ebenfalls nicht mehr zugänglich sind.

6.3.

Langguth GmbH stellt gemäß § 312i (1) S. 1 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs technische Mittel zur Verfügung, mit denen Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und berichtigt werden können. Das wichtigste Element bei der Onlineschaltung von Anzeigen die Anzeigenvorschau auf jeder der drei Formularseiten.

6.4.

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.

6.5.

Langguth GmbH ist den deutschen Datenschutzstandards, den in den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung von Langguth GmbH dargelegten Kodizes verpflichtet.

 

 

 

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden durch Langguth GmbH – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
  2. Auftragsverarbeitung

1.1.

Im Rahmen der Ziffern 1.1.1. bis 1.1.4. dieser AVV, verarbeitet Langguth GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne des Art. 28 Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“):

1.1.1.
Langguth GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, sofern der Kunde kein Bewerbermanagement System verwendet und nichtregistrierte Kandidat*innen sich auf die Stellenanzeige des Kunden bewerben, so dass eine Weiterleitung der Daten von Kandidat*innen in das Langguth GmbH -Kundencenter des Kunden erfolgt.

1.1.2.
Schließlich verarbeitet Langguth GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Rahmen der Bewerberverwaltung, sofern der Kunden in seinem Kundencenter Bewerbungen nicht registrierter Kandidat*innen verarbeitet.

Die Datenverarbeitung (siehe Ziffer 1.1.1. bis 1.1.4.) im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt unter Beachtung nachfolgender Regelungen.

1.2.

Langguth GmbH verarbeitet personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen eines Auftrags und gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden. Es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall im Sinne von Art. 28 (3) lit. a DSGVO vor.

1.3.

Die Auftragsverarbeitung erfolgt in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, soweit nicht eine anderweitige Weisung erteilt wurde und eine Übermittlung nach den Regelungen der Art. 44 bis 49 DSGVO zulässig ist.

1.4.

Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der Dauer der Nutzung der jeweiligen Dienstleistungen.
Bezüglich der Weiterleitung der Daten von Kandidat*innen in das Kundencenter des Kunden nach Ziffer 1.1.1. und der Bewerberverwaltung nach Ziffer 1.1.4. dieser AVV, entspricht die Dauer der Auftragsverarbeitung der Dauer des Bewerbungsprozess, wobei die Daten 12 Monate nach Erhalt einer Bewerbung systemseitig gelöscht werden. Gleiches gilt für Kommentare, die im Rahmen der Kommentarfunktion nach Ziffer 1.1.2. dieser AVV vom Kunden zu Profilen von Kandidat*innen hinzugefügt werden. Die Dauer der Verarbeitung des Video Interview Services nach Ziffer 1.1.3. dieser AVV ergibt sich wie folgt

  1. Pflichten des Kunden als Auftraggeber

2.1.

Der Kunde ist gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne für die von Langguth GmbH vertragsgemäß erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten.

2.2.

Der Kunde informiert Langguth GmbH unverzüglich und vollständig, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

2.3.

Der Kunde führt ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 (1) DSGVO.

 

  1. Pflichten von Langguth GmbH als Auftragnehmer

3.1.

Langguth GmbH informiert den Kunden unverzüglich, wenn Langguth GmbH der Auffassung ist, dass eine Weisung vom Kunden gegen anwendbare Gesetze verstößt. Langguth GmbH darf die Umsetzung der Weisung so lange aussetzen, bis diese vom Kunden als zulässig bestätigt wurde oder abgeändert wurde.

3.2.

Langguth GmbH hält die Bestimmungen dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung und einschlägige anwendbare Datenschutzrechte, insbesondere der DSGVO, ein.

3.3.

Langguth GmbH trifft geeignete organisatorische und technische Maßnahmen entsprechend den einschlägigen Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO und insbesondere deren Art. 32 DSGVO, um die personenbezogenen Daten der Betroffenen und ihre Rechte und Freiheiten unter Berücksichtigung von Implementierungskosten, dem Stand der Technik, Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos zu schützen. Diese Schutzmaßnahmen sind in der Übersicht zu technisch-organisatorischen Maßnahmen festgehalten, welche unter Anlage 2 abgerufen werden können. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist Langguth GmbH zur Wirkungsüberprüfung und entsprechender Anpassung bei Fortschritten nach dem Stand der Technik verpflichtet. Alternative Sicherheitsmaßnahmen sind gestattet, soweit das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren und dem Kunden unverzüglich anzuzeigen. Werden die Maßnahmen so geändert, dass aus der Sicht des Kunden Langguth GmbH keinen gleichwertigen oder einen höheren Schutz der Daten garantieren kann, hat der Kunde nach erfolgloser Erteilung von Weisungen das Recht zur außerordentlichen Kündigung in Bezug auf die nach diesen Zusatzbedingungen zur Auftragsverarbeitung erfassten Leistungen. Gleiches gilt bei unterlassener Anzeige solcher Änderungen.

 

3.4.

Langguth GmbH stellt dem Kunden die für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 (1) DSGVO notwendigen Angaben zur Verfügung und führt gemäß Art. 30 (2) bis (5) DSGVO ein eigenes Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag von Kunden durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung.

3.5.

Alle Personen, die auftragsgemäß auf im Auftrag des Kunden verarbeitete personenbezogene Daten zugreifen können, sind gemäß Art. 28 (3) lit. b DSGVO zur Vertraulichkeit zu verpflichten und über die sich aus diesem Auftrag ergebenden besonderen Datenschutzpflichten sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung zu belehren.

3.6.

Langguth GmbH ist zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage von Langguth GmbH leicht zugänglich hinterlegt.

3.7.

Langguth GmbH gewährleistet den Schutz der Rechte betroffener Personen und unterstützt den Kunden im notwendigen Umfang bei der Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten gemäß Art. 12 bis 23 DSGVO. Langguth GmbH informiert den Kunden unverzüglich, falls sich ein Betroffener zum Zwecke der Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unmittelbar an Langguth GmbH wendet.

Langguth GmbH unterstützt den Kunden bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen gemäß Art. 35 DSGVO und der daraus resultierenden Konsultation der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 36 DSGVO im notwendigen Umfang. Langguth GmbH unterstützt den Kunden im Hinblick auf die Gewährleistung der Melde- und Benachrichtigungspflichten im Fall von Datenschutzverletzungen im Sinne von Art. 33 und 34 DSGVO.

 

 

 

 

3.8.

Langguth GmbH unterrichtet den Kunden unverzüglich in Textform bei Störungen des Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen gemäß Art. 4 Nr. 12 DSGVO im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten für den Kunden. Langguth GmbH hat im Benehmen mit dem Kunden angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für Betroffene zu ergreifen, soweit die Datenschutzverletzung in der Verantwortung von Langguth GmbH lag.

 

 

3.9.

Bei Ermittlungen der Datenschutzbehörde bei Langguth GmbH, ist der Kunde – soweit diese Ermittlungen den Vertragsgegenstand betreffen – unverzüglich zu informieren.

3.10.

Für den Fall, dass Langguth GmbH eine Verarbeitung von Daten vom Kunden – einschließlich einer Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation – beabsichtigt, ohne hierzu vom Kunden angewiesen worden zu sein, d.h. weil Langguth GmbH hierzu entsprechend Art. 28 (3) S. 1 lit. a DSGVO verpflichtet ist, wird Langguth GmbH den Kunden unverzüglich über Zweck, Rechtsgrund und betroffene Daten informieren, soweit und solange Langguth GmbH eine solche Mitteilung nicht gesetzlich untersagt ist.

3.11.

Soweit eine Übermittlung von personenbezogenen Daten des Verantwortlichen durch Langguth GmbH in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union vorgesehen ist, oder bereits vorgenommen wird und kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Union gemäß Art. 45 DSGVO vorliegt, hat oder wird Langguth GmbH die EU-Standardvertragsklauseln abschließen. Es wird hiermit vereinbart, dass der Verantwortliche als unabhängiger Inhaber von Rechten und Pflichten diesen EU-Standardvertragsklauseln beitritt (Beitrittsmodell). Es ist dem Verantwortlichen weiterhin unbenommen die EU-Standardvertragsklauseln mit dem Datenimporteur direkt abzuschließen

  1. Überprüfungen einschließlich Inspektionen

4.1.

Langguth GmbH stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten zur Verfügung. Langguth GmbH ermöglicht dem Kunden vor Beginn und während der Laufzeit dieser Vereinbarung und nach angemessener vorherige Ankündigung sowie während der üblichen Geschäftszeiten (9:00-18.00 Uhr) die Durchführung von Überprüfungen, einschließlich Inspektionen nach Maßgabe des Art. 28 (3) lit. h DSGVO. Der Kunde ist berechtigt, sich selbst oder durch geeignete, zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Dritte vor Beginn und während der Auftragsverarbeitung, nach rechtzeitiger Anmeldung in den Betriebsstätten zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs, von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Das Ergebnis dieser Überprüfungen wird jeweils dokumentiert und ist von beiden Parteien zu unterschreiben.

4.2.

Zum Nachweis der technischen und organisatorischen Maßnahmen kann Langguth GmbH auch aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) oder eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z. B. nach BSI-Grundschutz) vorlegen.

 

  1. Weitere Auftrags Verarbeiter

5.1.

Mit Erteilung des Auftrags werden die im unter untenstehender Anlage 1 abrufbaren Unter Auftragnehmer Verzeichnis aufgelisteten Unter Auftrags Verarbeiter genehmigt. Langguth GmbH kann Aufträge an weitere Auftrags Verarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) vergeben, indem Langguth GmbH den Kunden vorab über die Hinzuziehung oder Ersetzung neuer Unterauftragsverarbeiter durch Mitteilung über die Änderung des Unterauftragsverzeichnisses in Textform informiert und der Kunde binnen 4 Wochen keinen Einspruch erhebt.

5.2.

Langguth GmbH hat den Unterauftragsverarbeitern dieselben Datenschutzpflichten aufzuerlegen, die in dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung festgelegt sind, so dass die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht.

5.3.

Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

 

 

 

 

5.4.

Dienstleistungen, die bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden, gelten nicht als Unterauftragsverarbeiter. Dazu zählen z. B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Langguth GmbH ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten vom Kunden auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Überprüfungsmaßnahmen zu ergreifen.

Anlage 1 zur Langguth GmbH Auftragsverarbeitung – Auftragnehmer Verzeichnis

Die im Folgenden aufgelisteten Auftrags Verarbeiter von Langguth GmbH werden bei Erteilung des Auftrags genehmigt.

Langguth GmbH, Große Ziegelohstr. 2, 06636 Laucha/ Unstrut, Deutschland
Leistungen:

  • Hosting und damit verbundene Sicherheitsleistungen
  • Back-Up Leistungen
  • Kundendienst-Unterstützung zur Fehlerbehebung
  • Zur Verfügung Stellung einer Web-Application Firewall

Anlage 2 zur Langguth GmbH Auftragsverarbeitung – technisch-organisatorischen Maßnahmen

Technisch-organisatorische Maßnahmen

  1. Vertraulichkeit (Art. 32 (1) lit. b DSGVO)

1.1.
Zutrittskontrolle:
Kein unbefugter Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, gewährleistet durch:
Die Datencenter haben eine vielschichtige Sicherheitsstruktur. Die Anlagen werden mit Sicherheitskameras überwacht. Zugang zu den Serverräumen ist durch Magnetkarten gesichert. Die Anlagen sind in verschlossenen Serverschränken aufbewahrt.
Zutritt ist nur mittels Magnetkarten möglich und Besuchern muss speziell Zutritt gewährt werden.

1.2.
Zugangskontrolle:
Keine unbefugte Systembenutzung, gewährleistet durch:
Der Kunde kann ausschließlich auf die in seinem Auftrag verarbeiteten Daten zugreifen, nachdem er sich in den Kundenbereich mit dem von ihm definierten Passwort eingeloggt hat. Langguth GmbH speichert die Log-In Details ausschließlich in verschlüsselter Form. Der Datenfluss zwischen Nutzern und dem System ist standardmäßig Ende-zu-Ende verschlüsselt, wobei das Transport Layer Security (TLS) Protocol genutzt wird.
Langguth GmbH hat eine interne Passwortrichtlinie für seine Mitarbeiter, die unter anderem erfordert, dass Passworte mindestens acht Zeichen lang sein und regelmäßig gewechselt werden müssen, nicht identisch oder ähnlich mit dem Benutzernamen sein dürfen, mindestens drei der vier folgenden Zeichen enthalten müssen: i) Großbuchstaben, ii) Kleinbuchstaben, iii) Ziffern, iv) Symbole.

1.3.
Zugriffskontrolle:
Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, gewährleistet durch:
Die Zugriffsrechte des Kunden sind streng begrenzt auf die Daten, die tatsächlich im Auftrag des jeweiligen Kunden verarbeitet werden. Nur spezifisch definiertes Langguth GmbH-Personal kann auf Daten zugreifen, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, soweit dies im Rahmen von Systemadministration und Kundendienstzwecken auf Anfrage des Kunden erforderlich ist.
Das System protokolliert sämtliche Vorgänge über Datenverarbeitungen im Auftrag des Kunden.

1.4.
Trennungskontrolle:
Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, gewährleistet durch:
Das Langguth GmbH Kundencenter ist mandantenfähig, so dass jeder einzelne eingeloggte Kunde nur die Daten einsehen kann, die mit seinem Account verbunden sind.

1.5.
Pseudonymisierung (Art. 32 (2) lit. a DSGVO; Art. 25 (1) DSGVO):
Ist nicht einschlägig, da der Kunde einen nicht-pseudonymisierten Zugriff auf die Daten benötigt.

  1. Integrität (Art. 32 (1) lit. b DSGVO)

2.1.
Weitergabe Kontrolle:
Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, gewährleistet durch: Sämtliche über öffentlich zugängliche Netzwerke gesendete Daten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt.

 2.2.
Eingabekontrolle:
Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, gewährleistet durch:
Das Langguth GmbH System protokolliert die Aktivitäten eines jeden Log-Ins und Log-Outs sowie jegliche Bearbeitung, Hinzufügung, Veränderung und Löschung von Daten durch den jeweils vornehmenden Nutzer, sowie die Zeit (durch Zeitstempel).

  1. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 (1) lit. b DSGVO)

3.1.
Verfügbarkeitskontrolle:
Antivirusproramme und Firewalls werden eingesetzt. Langguth GmbH nutzt Akamais Dienste als Web Application Firewall für seine Systeme. Die Hosting Umgebung ist mit Feuermeldern, Wasserundichtigkeitsdetektoren und erhöhten Böden ausgestattet. Temperatur und Luftfeuchtigkeit werden konstant überwacht, um vordefinierte Werte einzuhalten. Es besteht eine ununterbrochene Stromversorgung von mindestens 72 Stunden.

 

 

3.2.
Rasche Wiederherstellbarkeit (Art. 32 (1) lit. c DSGVO), wird gewährleistet durch

  • Back-up Prozeduren;
  • Ununterbrochene Stromversorgung (USV);
  • Getrennte Speicherung;
  • Virenschutz und Firewalls;
  • Notfallpläne und Krisenpläne;
  • Mitarbeiterschulungen;
  1. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 (1) lit. d DSGVO; Art. 25 (1) DSGVO), wird gewährleistet durch:

4.1.
Langguth GmbH veranstaltet regelmäßige Prüfungen mit externen Dienstleistern, um seine Datensicherheitsstandards und-prozesse zu prüfen. Network Penetration Tests werden regelmäßig durchgeführt.

4.2.
Wir verfolgen und überprüfen Protokolle auf zwei Ebenen, bevor die entsprechende Anfrage unsere Anwendungsserver erreicht. Dies erfolgt auf einer Firewall und einer Web Application Firewall Ebene. Dadurch können wir sämtliche außergewöhnlichen Anfragen auf Datenbereitstellungsebene an die Datenbank analysieren und sperren.

4.3.
Unsere Datenschutzmaßnahmen werden kontinuierlich überprüft.

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten durch Langguth GmbH und den Kunden als gemeinsame Verantwortliche gemäß Art. 26 (1) S. 1 DSGVO – Vertrag über gemeinsame Verantwortlichkeit
  2. Zweck dieser Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit

1.1.
Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Verantwortlichen (in Folge auch „Parteien“ genannt) bei der gemeinsamen Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Vereinbarung findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Beschäftigte der Parteien oder durch sie beauftragte Auftrags Verarbeiter personenbezogene Daten für die Verantwortlichen verarbeiten. Die Parteien einigen sich auf die Mittel und Zwecke der nachfolgend näher beschriebenen Verarbeitungstätigkeiten.

1.2.
Zur Auswahl und Verwaltung von passenden Kandidat*innen für eine oder mehrere vom Kunden ausgeschriebene Stellenanzeigen werden – in den nachfolgenden Fällen – personenbezogene Daten innerhalb der Langguth GmbH -Bewerberverwaltung im Sinne einer gemeinsamen Verantwortlichkeit verarbeitet. Die Parteien legen dabei die Prozessabschnitte fest, in denen personenbezogene Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit verarbeitet werden (Art. 26 DSGVO).

 

1.2.1.
Wenn der Kunde und registrierte Kandidat*innen sich auf seine Stellenanzeigen bewerben, dann besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit. Insofern verarbeiten Langguth GmbH und der Kunde die personenbezogenen Daten der Kandidat*innen im Rahmen des Kundencenters und des Nutzerprofils von Kandidat*innen.

1.2.2.
Eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht ebenfalls im Rahmen der Bewerberverwaltung, sofern der Kunde in seinem Kundencenter Bewerbungen registrierter Kandidat*innen verarbeitet.

1.2.3.
Soweit die Übertragung von Statusinformationen durch den Kunden an Langguth GmbH technisch eingerichtet und möglich ist, wird der Kunde Langguth GmbH Informationen zum Bewerbungsstatus der Kandidat*innen übermitteln. Der Kunde stellt Langguth GmbH nur die Statusinformationen solcher Kandidat*innen zur Verfügung, die sich beim Kunden über Langguth GmbH Plattform beworben haben und die bei Langguth GmbH mit einem Nutzerkonto registriert sind. Statusinformationen sind Informationen zum Bewerbungsstatus von Kandidat*innen beim Kunden. Dies beinhaltet z.B. den Erhalt der Bewerbung, das Öffnen der Bewerbung oder die Ablehnung von Kandidat*innen. Langguth GmbH stellt sicher, dass eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Übertragung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten von Kandidat*innen vorliegt. Für die Verarbeitung von Statusinformationen agieren der Kunde und Langguth GmbH als gemeinsame Verantwortliche.

1.3.
Für die übrigen Prozessabschnitte, bei denen keine gemeinsame Festlegung der Zwecke und Mittel einzelner Phasen der Datenverarbeitung besteht, ist jede Vertragspartei eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Soweit die Vertragsparteien datenschutzrechtlich gemeinsam Verantwortliche im Sinne von Art. 26 DSGVO sind, gelten die folgenden Vereinbarungen:

  1. Wirkbereiche der Parteien

2.1.
Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist Langguth GmbH für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von auf Langguth GmbH registrierten Kandidat*innen im Rahmen des Bewerbungsprozesses auf eine Stellenausschreibung des Kunden (Wirkbereich A) zuständig. Unter eine solche Verarbeitung fällt etwa die Übersendung und Verarbeitung der Bewerbungen von Kandidat*innen im Kundencenter, oder die Anzeige von Statusinformationen im Nutzerprofil der Kandidat*innen, Langguth GmbH vom Kunden übermittelt worden sind. Gegenstand der Verarbeitung, deren Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 (1) lit. b DSGVO, der Vertrag mit auf Langguth GmbH registrierten Kandidat*innen ist, sind alle personenbeziehbaren und personenbezogenen Daten, die von Kandidat*innen angegeben und übermittelt wurden. Diese Daten beinhalten in der Regel alle lebenslaufbezogenen Daten, wie etwa der Name, die Adresse, Telefonnummer, das Geburtsdatum sowie Angaben zum Bildungsweg und zur Berufserfahrung. Zudem werden auch Informationen zum Bewerbungsstatus der Kandidat*innen verarbeitet.

 

2.2.
Der Kunde ist im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Kandidat*innen nach Eingang der Bewerbungen im Kundencenter (Wirkbereich B) zuständig. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist, gemäß Art. 6 (1) lit. a DSGVO, die Einwilligung von Kandidat*innen zur Verarbeitung ihrer Bewerbung, sowie Art. 88 (1) DSGVO i.V.m. § 26 (1) Satz 1 BDSG. In den Wirkbereich B fallen auch Statusinformationen zu Bewerbungen von Kandidat*innen, die der Kunde Langguth GmbH über das ATS des Kunden übermittelt. Rechtsgrundlage der Übermittlung dieser Daten ist gemäß Art. 6 (1) lit. b DSGVO der Vertrag zwischen Kunden und Langguth GmbH. Gegenstand der Verarbeitung sind alle personenbeziehbaren und personenbezogenen Daten, die von Kandidat*innen angegeben und übermittelt wurden. Diese Daten beinhalten in der Regel alle lebenslaufbezogenen Daten, wie etwa der Name, die Adresse, Telefonnummer, das Geburtsdatum sowie Angaben zum Bildungsweg und zur Berufserfahrung. Darüber hinaus können diese Daten durch vom Kunden erfasste Daten zur Bewerbung ergänzt werden.

  1. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Jede Partei gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Rechtmäßigkeit der durch sie auch im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit durchgeführten Datenverarbeitungen. Die Parteien ergreifen alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere nach den Art. 12 bis 22 DSGVO, innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit gewährleistet werden können bzw. sind.

  1. Datenminimierung

Die Parteien tragen dafür Sorge, dass nur personenbezogene Daten erhoben werden, die für die rechtmäßige Prozessabwicklung zwingend erforderlich sind und für die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben sind. Im Übrigen beachten beide Vertragsparteien den Grundsatz der Datenminimierung im Sinne von Art. 5 (1) lit. c DSGVO.

  1. Betroffenenrechte

5.1.
Die Parteien verpflichten sich, der betroffenen Person die gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Parteien sind sich einig, dass Langguth GmbH die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Wirkbereich A und der Kunde die Informationen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Wirkbereich B bereitstellt.

5.2.
Betroffene Personen können die ihnen aus Art. 15 bis 22 DSGVO zustehenden Rechte gegenüber beiden Vertragsparteien geltend machen. Soweit sich eine betroffene Person in Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte an eine der Parteien wendet, insbesondere wegen Auskunft oder Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, verpflichten sich die Parteien, dieses Ersuchen unverzüglich unabhängig von der Pflicht zur Gewährleistung des Betroffenenrechtes an die andere Partei weiterzuleiten.

 

5.3.
Die Parteien verpflichten sich, der Auskunftspflicht gemäß Art. 15 DSGVO nachzukommen und den betroffenen Personen die diesen gemäß Art. 15 DSGVO zustehenden Auskünfte auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Betroffene Personen erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Vertragspartei, bei der die Anfrage gestellt wurde. Die Parteien stellen sich bei Bedarf die erforderlichen Informationen aus ihrem jeweiligen Wirkbereich gegenseitig zur Verfügung. Der hierfür zuständige Ansprechpartner der Parteien ist eine mit dem Datenschutz beauftragte Person aus der Organisation der Parteien. Ein Wechsel des jeweiligen Ansprechpartners ist der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien haben ihre Verpflichtung nach Satz 5 jedoch auch dann erfüllt, wenn die in der Datenschutzerklärung oder im Impressum einer Partei angegebene Person, die für den Datenschutz beauftragt ist, kontaktiert wird.

5.4.
Sollen personenbezogene Daten gelöscht werden, informieren sich die Parteien zuvor gegenseitig. Die jeweils andere Partei kann der Löschung aus berechtigtem Grund widersprechen, etwa sofern sie eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft.

5.5.
Sollen personenbezogene Daten gelöscht werden, informieren sich die Parteien zuvor gegenseitig. Die jeweils andere Partei kann der Löschung aus berechtigtem Grund widersprechen, etwa sofern sie eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft.

  1. Gegenseitige Informationspflichten

Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich und vollständig, wenn sie bei der Prüfung der Verarbeitungstätigkeiten oder der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellen.

  1. Zugänglichmachung dieser Vereinbarung

Die Parteien verpflichten sich, den wesentlichen Inhalt der Vereinbarung über die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit den betroffenen Personen gemäß Art. 26 (2) DSGVO zur Verfügung zu stellen.

  1. Melde- und Benachrichtigungspflichten

Beiden Parteien obliegen den aus Art. 33, 34 DSGVO resultierenden Melde- und Benachrichtigungspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und den von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen für ihren jeweiligen Wirkbereich. Die Parteien informieren sich unverzüglich gegenseitig über die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde und leiten sich die zur Durchführung der Meldung erforderlichen Informationen jeweils unverzüglich zu.

  1. Datenschutz-Folgenabschätzung

Ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO erforderlich, unterstützen sich die Parteien gegenseitig.

  1. Dokumentations- und Speicherpflichten

10.1.
Dokumentationen im Sinne von Art. 5 (2) DSGVO, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, werden durch jede Partei entsprechend den rechtlichen Befugnissen und Verpflichtungen über das Vertragsende hinaus aufbewahrt.

10.2.
Die Parteien haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass sie sämtliche in Bezug auf die Daten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einhalten. Sie haben hierzu angemessene Datensicherheitsvorkehrungen (Art. 32 ff. DSGVO) zu treffen. Dies gilt insbesondere im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit.

10.3.
Mit Ende des Hauptvertrages löscht Langguth GmbH die in der Bewerberverwaltung enthaltenen Daten, spätestens jedoch ein Jahr nach Eingang der Bewerbung in der Bewerberverwaltung. Der Kunde kann Langguth GmbH jederzeit zur Löschung der Daten seines eigenen Wirkbereichs auffordern. Langguth GmbH wird die Löschung unverzüglich vornehmen, es sei denn Langguth GmbH ist zur Aufbewahrung berechtigt oder verpflichtet.

  1. Datengeheimnis und Vertraulichkeit der Daten

Die Parteien stellen innerhalb ihres Wirkbereiches sicher, dass alle mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeitenden die Vertraulichkeit der Daten gemäß den Artikeln 28 (3), 29 und 32 DSGVO für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wahren und dass diese vor Aufnahme ihrer Tätigkeit entsprechend auf das Datengeheimnis verpflichtet sowie in die für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz eingewiesen werden.

  1. Technisch-Organisatorische Maßnahmen

12.1.
Die Implementierung, Voreinstellung und der Betrieb der Systeme sind unter Beachtung der Vorgaben der DSGVO und anderer Regelungswerke, insbesondere unter Beachtung der Grundsätze des Datenschutzes durch Design und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie unter Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen durchzuführen.

12.2.
Die Parteien treffen geeignete organisatorische und technische Maßnahmen entsprechend den einschlägigen Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO und insbesondere deren Art. 32 DSGVO, um die personenbezogenen Daten der Betroffenen und ihre Rechte und Freiheiten unter Berücksichtigung von Implementierungskosten, dem Stand der Technik, Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos zu schützen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit sind die Parteien zur Wirkungsüberprüfung und entsprechender Anpassung bei Fortschritten nach dem Stand der Technik verpflichtet. Alternative Sicherheitsmaßnahmen sind gestattet, soweit das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren und der jeweils anderen Partei unverzüglich anzuzeigen.

12.3.
Die im Zuge der Abwicklung der Leistungen auf der Langguth GmbH Plattform, bzw. im Kundencenter zu verarbeitenden personenbezogenen Daten werden auf besonders geschützten Servern gespeichert.

  1. Auftrags Verarbeiter

13.1.
Die in Anlage 1 aufgelisteten Auftrags Verarbeiter erbringen Dienstleistungen im Auftrag von Langguth GmbH. Die Parteien können Aufträge an weitere Auftrags Verarbeiter vergeben und werden der jeweils anderen Partei eine aktualisierte Liste der Auftrags Verarbeiter zur Information zukommen lassen, soweit dadurch der Anwendungsbereich dieser Vereinbarung berührt wird. Ein Hinweis auf die Veröffentlichung der aktualisierten Liste auf der eigenen Webseite reicht aus, um diese Informationspflicht zu erfüllen. Erhebt die andere Partei innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung Einspruch gegen die Änderung, ist die ändernde Partei verpflichtet, die Dienstleistung ihres Wirkbereichs einzustellen, ohne dass sich hieraus ein Kündigungsrecht des Hauptvertrages ergeben würde. Ein Einspruch gegen eine Änderung kann nur bei Vorliegen wichtiger Gründe erhoben werden, insbesondere, wenn zur Ausführung des Auftrags ein Datentransfer in einen Drittstaat notwendig ist.

13.2.
Die Parteien verpflichten sich, beim Einsatz von Auftrags Verarbeitern im Anwendungsbereich dieser Vereinbarung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen und nur solche Subunternehmer zu beauftragen, die die Anforderungen des Datenschutzrechts und die Festlegungen dieses Vertrages erfüllen.

13.3.
Dienstleistungen, die bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden, gelten nicht als Auftrags Verarbeiter. Dazu zählen z. B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Die Parteien sind jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Überprüfungsmaßnahmen zu ergreifen.

  1. Verarbeitungsverzeichnisse

Die Parteien nehmen die Verarbeitungstätigkeiten in das Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO auf, auch und insbesondere mit einem Vermerk zur Natur des Verarbeitungsverfahrens in gemeinsamer oder alleiniger Verantwortung.

  1. Haftung

Unbeschadet der Regelungen dieses Vertrages haften die Parteien für den Schaden, der durch eine nicht der DSGVO entsprechende Verarbeitung verursacht wird, im Außenverhältnis gemeinsam gegenüber den betroffenen Personen. Im Innenverhältnis haften die Parteien, unbeschadet der Regelungen dieses Vertrages, nur für Schäden, die innerhalb ihres jeweiligen Wirkbereiches entstanden sind.

Anlage 1 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Langguth GmbH und den Kunden als gemeinsame Verantwortliche gemäß Art. 26 (1) S. 1 DSGVO

Auftragnehmer Verzeichnis

Die im Folgenden aufgelisteten Auftrags Verarbeiter von der Langguth GmbH werden bei Erteilung des Auftrags genehmigt.

Langguth GmbH, Große Ziegelohstr. 2, 06636 Laucha/ Unstrut, Deutschland
Leistungen:

  • Hosting und damit verbundene Sicherheitsleistungen
  • Back-Up Leistungen
  • Kundendienst-Unterstützung zur Fehlerbehebung
  • Zur Verfügung Stellung einer Web-Application Firewall

Stand Dezember 2022